Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

VORRANG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken unabhängig vom Ort der Belieferung (z.B. Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dritten). Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden. 
 
VERTRAGSABSCHLUSS UND -HAFTUNG
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und die Bestätigung der Annahme durch den Auftragnehmer (Buchungsbestätigung) zustande. Annahmen und Buchungsbestätigung per Email haben Gültigkeit. Erst mit Zusendung der Buchungsbestätigung erhält unser Angebot Gültigkeit.
Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich (auch per Email), erkennt der Kunde diese AGB an.
 
WARENANGEBOT
Das Angebot kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.  
 
PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 10% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.   
Wurde eine Anzahlung vereinbart, so muss diese nach Vereinbarung vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei Nichtzahlung der Anzahlung behalten wir uns vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.    
 
TERMINE, ANGEBOTE UND LIEFERUNGEN
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine pünktlich einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 30 Minuten ein. 
Verzögerungen oder Ausfall durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, Unfall, Ausfall Personal oder Defekte am Eiswagen, gehen nicht zu  Lasten des Auftragnehmers. In diesem Fall kann besteht keine Schadenersatzpflicht für den Auftragnehmer.
Evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen.
 
STORNIERUNG / RÜCKTRITT
1. Einzelauftrag
Bei der Stornierung von Verträgen berechnen wir grundsätzlich die im Angebot angegebene Servicepauschale (Anfahrt, Eiswagen-Miete und Servicepersonal (inkl. Vor- und Nachbereitung)).
Zusätzlich berechnen wir bei der Stornierung von einzelnen Aufträgen 100% der im Angebot angegebenen Kosten des Mindestumsatzes bzw. Mindestabnahmemenge oder Festpreis.
2. Gruppenbuchung / mehrere vergleichbare Aufträge von einem Kunden
Bei Stornierung eines Auftrags oder mehrerer Aufträge im Rahmen von Gruppenbuchungen (mehrere vergleichbare Aufträge von einem Kunden) berechnen wir grundsätzlich die im Angebot angegebene Servicepauschale (Anfahrt, Eiswagen-Miete und Servicepersonal (inkl. Vor- und Nachbereitung)).
Zusätzlich berechnen wir bei Stornierung eines Auftrags oder mehrerer Aufträge im Rahmen von Gruppenbuchungen (mehrere vergleichbare Aufträge von einem Kunden) je storniertem Auftrag 40% des durchschnittlichen Umsatzes (entgangener Umsatz), der im Rahmen der Gruppenbuchung durchgeführten Aufträge. 
 
Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Produkte werden dem Kunden zu 100% in Rechnung gestellt.
Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunden muss schriftlich (per Email) erfolgen und wird von uns rückbestätigt. 
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; Wenn wir den begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Insofern wir nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments sind, haften wir nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder des Equipment Eigentümers begründet ist. Wir behalten uns vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.  
VERLÄNGERUNG DER LIEFERZEIT 
Die im Angebot angegebene Servicepauschale deckt die vertraglich vereinbarte Standzeit des Eiswagens am Liefertag ab. Möchte der Auftraggeber die Standzeit des Eiswagens verlängern und stimmt der Auftragnehmer diesem zu, so erhöht sich die Servicepauschale je weiterer  angefangener 30 Minuten Standzeit um netto Euro 50 (zzgl. 19% MwSt.).
 
 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.  
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Frankfurt. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Frankfurt.