EisDeluxe – Premium Eiswagen & Events
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen EisDeluxe – Premium Eiswagen & Events (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Bereitstellung eines Eiswagens sowie die Ausgabe von Speisen und Getränken im Rahmen von Veranstaltungen – unabhängig vom Ort der
Leistungserbringung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
Alle Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt und der Auftragnehmer die Buchung schriftlich bestätigt (Buchungsbestätigung).
Erst mit Zusendung der Buchungsbestätigung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot.
Der Eiswagen ist grundsätzlich vollständig ausgestattet, einschließlich Eis, Toppings sowie optionaler Getränke (z. B. Milkshakes, Smoothies,
Iced Coffees).
Die Auswahl im Buchungsformular betrifft ausschließlich die Abrechnung und nicht das mitgeführte Sortiment.
Saisonale Änderungen im Warenangebot sind möglich. Nicht verfügbare Produkte können durch gleichwertige Produkte ersetzt werden.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
Zahlungsarten:
Abrechnung per Rechnung (Überweisung nach dem Event auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs)
Barzahlung vor Ort (durch Veranstalter oder Gäste, je nach vereinbarter Abrechnungsform)
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Sofern eine Anzahlung oder Sicherheitsleistung vereinbart wurde, ist diese vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Bei Nichtzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung nicht zu erbringen.
Vereinbarte Termine werden nach bestem Bemühen eingehalten. Eine Toleranz von bis zu 30 Minuten gilt als vereinbart.
Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Verkehr, Unfall, Personalausfall, technische Defekte am Eiswagen) begründen keine Schadensersatzansprüche.
In solchen Fällen bemüht sich der Auftragnehmer um eine angemessene Lösung.
Erforderliche Genehmigungen, Zufahrten oder Stellflächen sind vom Auftraggeber sicherzustellen.
Einzelbuchung:
Bei Stornierung wird die im Angebot ausgewiesene Servicepauschale (Anfahrt, Eiswagen, Personal inkl. Vor- und Nachbereitung) berechnet.
Zusätzlich werden 100 % des vereinbarten Mindestumsatzes oder Festpreises fällig.
Gruppenbuchungen / mehrere vergleichbare Aufträge:
Bei Stornierung einzelner Termine werden zusätzlich 40 % des durchschnittlichen Umsatzes der durchgeführten Aufträge berechnet.
Bereits speziell für die Veranstaltung beschaffte Produkte werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail) und wird von uns rückbestätigt.
Die vereinbarte Servicepauschale umfasst die im Angebot definierte Standzeit.
Jede weitere angefangene 30 Minuten Standzeit werden – nach Zustimmung des Auftragnehmers – mit 50 €
netto zzgl. MwSt. berechnet.
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Unternehmer ist Frankfurt am Main.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
EisDeluxe – Die Qualität macht den Unterschied
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